Die Kosten für alle tierärztlichen Leistungen werden nach GOT (tierärztliche Gebührenordnung) berechnet. Die angegebenen Preise sind Nettopreise, die Mehrwertsteuer kommt hinzu.
Fernmündliche Beratungen (telefonisch, Email, SMS), welche nicht der Terminvereinbarung dienen, werden nach Nr.1 oder Nr.2 der GOT in Rechnung gestellt.
Leistungen, welche während der Nachtzeit (18.00-8.00 Uhr) und am Wochenende (Freitag 18.00 Uhr bis Montag 8.00 Uhr) erbracht werden, müssen nach Notdiensttarif berechnet werden (§4 GOT):
"(1) Für Leistungen, die bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag im Rahmen eines tierärztlichen Notdienstes erbracht werden, erhöhen sich die einfachen Gebührensätze nach § 2 Absatz 1 Satz 1 auf das Zweifache und nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 Satz 2 bis auf das Vierfache. In den Fällen des Satzes 1 steht der Tierärztin oder dem Tierarzt daneben und abweichend von § 2 Absatz 1 Satz 1 eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 Euro zu."